Festival- & Campingordnung
Bei Abbruch der Veranstaltung wegen höherer Gewalt (z.B. Unwetter etc.) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust erworbener Tickets sowie für Sach-, Personenund Vermögensschäden. Das Parken ist nur in den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Der Besitzer parkt sein Auto auf eigene Gefahr, hierbei ist den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge zu leisten. Es ist untersagt Tiere, Glasflaschen und - Glasbehälter, Feuerwerkskörper sowie Waffen oder ähnliche Gegenstände mitzuführen. Das Campen ist nur auf gemähten Zeltplatzflächen gestattet. Die Mitnahme von Getränken und Essen (kein Glas) für den Eigenbedarf ist auf dem Zeltplatz erlaubt. Die Mitnahme von Getränken und Essen auf das Festivalgelände ist untersagt. Offenes Feuer außerhalb stabiler Grills ist auf dem Festivalgelände sowie allen Zeltplätzen untersagt. Bei trockener Wetterlage behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Grillen aufgrund Brandgefahr zu verbieten. Der Eintrittspreis beinhaltet die Kosten für Zeltplatz, Müllentsorgung und Abwasser. Ton-, Film-, Foto und Videoaufnahmen zur kommerziellen Nutzung sind verboten. Der Segelfluglandebahn ist fernzubleiben, es besteht Lebensgefahr! Verstöße gegen diese Festivalordnung führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Musikschutzgebiet e.V.

















