AGB
Festival- & Campingordnung
- Bei Abbruch der Veranstaltung wegen höherer Gewalt (z.B. Unwetter etc.) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust erworbener Tickets sowie für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
- Das Parken ist nur in den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Der Besitzer parkt sein Auto auf eigene Gefahr, hierbei ist den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge zu leisten.
- Es ist untersagt Tiere, Glasflaschen und Glasbehälter, Feuerwerkskörper sowie Waffen oder ähnliche Gegenstände mitzuführen.
- Das Campen ist nur auf gemähten Zeltplatzflächen gestattet.
- Die Mitnahme von Getränken und Essen (kein Glas) für den Eigenbedarf ist auf dem Zeltplatz erlaubt.
- Die Mitnahme von Getränken und Essen auf das Festivalgelände ist untersagt.
- Offenes Feuer außerhalb stabiler Grills ist auf dem Festivalgelände sowie allen Zeltplätzen untersagt.
- Bei trockener Wetterlage behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Grillen aufgrund Brandgefahr zu verbieten.
- Der Eintrittspreis beinhaltet die Kosten für Zeltplatz, Müllentsorgung (bitte hierzu die zusätzliche Pfandlösung beachten) und Abwasser.
- Ton-, Film-, Foto und Videoaufnahmen zur kommerziellen Nutzung sind verboten.
- Der Segelfluglandebahn ist fernzubleiben, es besteht Lebensgefahr!
- Verstöße gegen diese Festival- und Campingordnung führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Musikschutzgebiet e.V